1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, die als öffentliches Angebot für die Kunden der Hotel Lago di Braies Srl und ihrer Einrichtungen gelten, regeln das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber des Parkplatzdienstes (Hotel Lago di Braies Srl).
Mit dem Einfahren des Fahrzeugs in den Parkplatz schließt der Kunde einen Vertrag über die Nutzung eines Stellplatzes ab und akzeptiert dieses Reglement in vollem Umfang, gemäß den geltenden Tarifen und den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen, ohne Verpflichtung zur Überwachung oder Verwahrung seitens der Hotel Lago di Braies Srl.
Die Entnahme eines Parktickets ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn die automatische Schranke aufgrund von Störungen oder anderen Ereignissen geöffnet sein sollte.
2. Der Parkplatz ist von Montag bis Sonntag, 24 Stunden täglich, geöffnet.
3. Die Fahrzeuge werden in folgende Kategorien unterteilt:
Motorräder: zweirädrige Motorfahrzeuge;
PKW: Fahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 2,00 Metern und bis zu neun Sitzplätzen;
Wohnmobile: Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 2,00 Metern;
Busse: Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 2,00 Metern und mehr als neun Sitzplätzen.
Für Fahrzeuge gemäß lit. c) ist ein eigener Abstellbereich vorgesehen, der sich in der letzten Reihe des Parkplatzes befindet. Die Zufahrt für Wohnmobile ist nur bis zur Ausschöpfung der dafür vorgesehenen Stellplätze gestattet bzw. sofern die Höhenbegrenzungsschranke an der Einfahrt das Einfahren nicht verhindert.
Auch für Fahrzeuge gemäß lit. a) und d) ist ein eigener Bereich vorgesehen, wie durch die entsprechende Beschilderung ausgewiesen.
Im Falle einer Beschädigung der Höhenbegrenzungsschranke an der Einfahrt wird der entstandene Schaden in Rechnung gestellt.
4. Der Kunde, der nach dem Einfahren in den Parkplatz die Bedingungen dieses Reglements nicht akzeptieren möchte, kann das Areal innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach der Einfahrt kostenlos verlassen, indem er das bei der Einfahrt gezogene Ticket an der Ausfahrtsäule einführt.
5. Das Einfahrtsticket berechtigt zum Abstellen des Fahrzeugs auf freien Stellplätzen, ausgenommen reservierte Stellplätze. Es ist verboten, vor Notausgängen, Fußgängerübergängen sowie auf reservierten Stellplätzen zu parken. In solchen Fällen behält sich der Betreiber das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00 zu verhängen, unbeschadet des Rechts auf Ersatz eines weitergehenden Schadens.
Bei Verlust des Tickets wird ein neues Ticket gegen Zahlung eines Betrages von € 120,00 ausgestellt.
6. Die Bezahlung muss vor dem Verlassen des Parkplatzes an den Kassenautomaten erfolgen, welche das entsprechende Ticket für die Ausfahrt freischalten. Die Ausfahrt muss innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach Zahlung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist bei weiterhin bestehender Anwesenheit des Fahrzeugs eine Nachzahlung an der Kasse gemäß den geltenden Tarifen erforderlich.
Das Ausfahren durch Hinterherfahren hinter ein anderes Fahrzeug ohne Einscannen des gültigen Tickets am automatisierten Ausfahrtssystem (vor der Schranke) zieht eine Vertragsstrafe von € 200,00 nach sich, unbeschadet des Ersatzes eines allfälligen Schadens an der Anlage sowie allgemeiner Kosten.
7. An den Kassenautomaten kann durch Betätigen der Taste „Quittung“ während des Zahlungsvorgangs eine Zahlungsquittung ausgestellt werden. Die Quittung kann auch nach erfolgter Zahlung innerhalb der 15-minütigen Ausfahrtsfrist durch erneutes Einscannen des Tickets an den Kassenautomaten angefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Ausdruck nicht mehr möglich. Eine Rechnung kann bis spätestens 20:00 Uhr des Zahlungstages bzw. Referenztages an der Rezeption des Hotels beantragt werden; spätere Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
8. Der vom Kunden geschuldete Betrag ergibt sich aus der Berechnung der Parkdauer gemäß den geltenden Tarifen. Diese Tarife sind im Parkplatzbereich, in der Nähe der Kassenautomaten, ausgehängt und gelten als bekannt und akzeptiert durch den Kunden, der ein Fahrzeug in den Parkplatz einfährt und dort abstellt.
9. Die Hotel Lago di Braies Srl stellt den Kunden ausschließlich abgegrenzte Stellflächen zur Verfügung und übernimmt keinerlei Überwachungs- oder Verwahrungspflicht für Fahrzeuge, deren Zubehör, Gepäck, Wertsachen oder andere darin befindliche Gegenstände.
Die Hotel Lago di Braies Srl haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden am Fahrzeug, unabhängig von deren Ursache, noch für den Diebstahl – auch teilweise – oder den versuchten Diebstahl des Fahrzeugs, seines Zubehörs, Gepäcks, von Wertsachen oder anderen im Fahrzeug belassenen Gegenständen.
Ebenso übernimmt sie keine Haftung für Schäden, die durch andere Nutzer oder Fahrzeuge verursacht werden, noch für Schäden infolge von Vandalismus, Volksunruhen, Demonstrationen, terroristischen Handlungen, Naturkatastrophen oder höherer Gewalt.
Das Abstellen von Fahrzeugen in schlechtem Zustand ist untersagt; in solchen Fällen werden die Kosten für die Entfernung vollständig dem Fahrzeugeigentümer in Rechnung gestellt.
10. Innerhalb des Parkplatzes hat der Kunde die schriftlichen Hinweise auf den Schildern sowie die mündlichen Anweisungen des Parkplatzpersonals zu befolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften trägt der säumige Kunde die alleinige persönliche Verantwortung für Schäden an eigenen oder fremden Fahrzeugen, an Personen oder Sachen.
11. Es ist strengstens untersagt, innerhalb des Parkplatzes zu campieren, Feuer zu entzünden, Speisen zuzubereiten oder Abfälle bzw. sonstige Materialien zurückzulassen. Ebenso ist es verboten, Hunde oder andere Haustiere ohne Leine frei laufen zu lassen.
12. Der Parkplatz P4 verfügt über 9 kostenlose Stellplätze für Personen mit Behindertenausweis. Fahrzeuge mit sichtbar ausgelegtem Behindertenausweis dürfen ausschließlich auf diesen 9 (neun) dafür vorgesehenen Stellplätzen kostenlos parken.
Online-Reservierungen, wie unten angegeben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
13. Die Anfertigung von Bild- und Videoaufnahmen jeglicher Art (analog, digital, fotografisch, video-, fernseh- oder filmtechnisch) von der Hotel Lago di Braies Srl und sämtlichen zugehörigen Liegenschaften – innen wie außen, einschließlich Park, Nebenflächen, Kirche und Parkplätzen – ist untersagt. Dieses Verbot dient dem Schutz des Eigentumsrechts, des Rechts am eigenen Bild, der Privatsphäre – auch der Mitarbeiter und Gäste – sowie dem Schutz von Anstand, Sicherheit und Wettbewerb. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Hotel Lago di Braies Srl das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten (straf- und zivilrechtlich) sowie Schadenersatz geltend zu machen.
14. Gemäß der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit.
15. Das Areal wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
16. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Anwendung dieses Reglements ist Bozen.
17. Für Online-Reservierungen gelten die auf der Website www.pragsparking.com angegebenen Tarife und Sonderaktionen.
18. Sollte sich die Schranke am Parkplatz P4 bei der Einfahrt nicht automatisch öffnen, muss der Kunde den QR-Code an der Säule mit dem optischen Lesegerät abscannen.
19. Das Parkticket ist ausschließlich für den gebuchten Fahrzeugtyp gültig. Sollten Sie ein Ticket für eine andere Kategorie erworben haben, verliert dieses seine Gültigkeit und die Zufahrt zum Parkplatz wird untersagt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall keine Rückerstattung des Parkplatztickets erfolgt.
20. Kostenlose Stornierung oder Umbuchung ist unter „Buchung verwalten“ bis zu drei Tage vor dem Anreisedatum möglich (Beispiel: geplante Anreise 10. 8., mögliche Stornierung/Änderung bis 6. 8., 24:00 Uhr). Nach Ablauf dieser Frist sind weder Stornierungen noch Änderungen mehr möglich. Hingegen, das Fahrzeugkennzeichen kann bis zum geplanten Anreisetag geändert werden.
21. Um den mit der Parkplatzreservierung verbundenen Essensgutschein in Anspruch zu nehmen, muss der Gutschein/QR-Code vor dem Bezahlvorgang in den teilnehmenden Betrieben vorgezeigt werden. Eine Vorlage erst nach der Bezahlung berechtigt nicht zum Erhalt des Rabatts.
Der Gutschein kann in folgenden Betrieben eingelöst werden:
- Restaurant Hotel Lago di Braies
- Chalet Grill Lago di Braies
- Emmas Bistro
Der Gutschein kann nicht im Souvenirgeschäft oder beim Bootshaus eingelöst werden.