P4 AUTOMATISCHER PARKPLATZ

PARKORDNUNG UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als Regelwerk für die Öffentlichkeit erstellt wurden, regeln das Vertragsverhältnis privater Natur zwischen den Nutzern und dem Betreiber des Parkplatzes (Hotel Lago di Braies GmbH).

1. Mit der Einfahrt des Fahrzeugs auf den Parkplatz schließt der Kunde einen Vertrag über die Nutzung eines Parkplatzes ab und akzeptiert die vorliegende Regelung in vollem Umfang, in Übereinstimmung mit den geltenden Tarifen und diesen AGB, ohne die Verpflichtung zur Überwachung und Kontrolle durch die Hotel Lago di Braies GmbH. Die Abholung des Tickets ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn die automatische Schranke aufgrund von Störungen oder anderen Ereignissen geöffnet ist.

2. Kunden, die nach Einfahrt auf den Parkplatz mit ihrem Fahrzeug die Bedingungen der vorliegenden Regelung nicht akzeptieren, können den Bereich innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach der Einfahrt in den Parkplatz kostenlos verlassen, indem sie das am Eingang gezogene Ticket am Ausfahrtspoller an der Einfahrt entwerten.

3. Der Parkschein berechtigt zum Parken auf freien Parkplätzen, ausgenommen als reserviert ausgewiesene Parkplätze. Es ist verboten, vor Notausgängen, Fußgängerein- und -ausgängen, auf Durchgangsspuren und reservierten Plätzen zu parken: In solchen Fällen behält sich der Betreiber das Recht vor, das Fahrzeug zu entfernen, wobei die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt werden sowie eine Strafe von 100,00 € verhängt wird, in jedem Fall vorbehaltlich des Anspruchs auf Ersatz im Falle eines Schadens größeren Ausmaßes. Bei Verlust der Fahrkarte wird eine neue Fahrkarte ausgestellt, vorbehaltlich der Bezahlung einer Gebühr von 50,00 €.

4. Die Zahlung muss vor dem Verlassen des Parkplatzes an den Kassenautomaten erfolgen, die ein Ticket ausstellen, das zum Verlassen des Parkplatzes verwendet werden kann. Das Fahrzeug muss innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach der Zahlung des fälligen Betrags aus dem Parkbereich herausgefahren werden; danach muss der Kunde, wenn sich das Fahrzeug noch im Bereich befindet, die Zahlung an der Kasse gemäß den geltenden Tarifen vornehmen. Bei Verlassen des Parkplatzes zusammen mit bzw. hinter einem anderen Fahrzeug, ohne das entwertete Ticket in die automatische Ausfahrtvorrichtung (vor der Schranke) einzulegen, wird eine Strafe von 200,00 Euro fällig, vorbehaltlich der Entschädigung für eventuelle Schäden an der automatischen Vorrichtung und der allgemeinen Kosten.

5. Die Geldautomaten sehen die Ausstellung einer Quittungskopie vor, die der Benutzer durch Drücken der Quittungstaste zum Zeitpunkt der Zahlung aktiviert.

6. Der vom Parkkunden geschuldete Betrag ergibt sich aus der Berechnung der Parkzeit auf der Grundlage der geltenden Tarife. Diese sind im Parkbereich ausgehängt und gelten als bekannt und akzeptiert durch den Kunden, sein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat.

7. Das Hotel Pragser Wildsee stellt den Kunden ausschließlich die für das Parken von Fahrzeugen bestimmten, abgegrenzten Flächen zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Das Hotel Pragser Wildsee übernimmt keine Verpflichtung zur Überwachung oder Verwahrung des Fahrzeugs, seines Zubehörs, des Gepäcks, der Wertsachen und anderer darin enthaltener Gegenstände. Das Hotel Pragser Wildsee haftet nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die das Fahrzeug aus welchem Grund auch immer erleidet, und auch nicht für den teilweisen oder vollständigen Diebstahl des Fahrzeugs. Das Hotel Pragser Wildsee ist auch nicht verantwortlich für Schäden, die an geparkten Fahrzeugen durch andere Benutzer oder Fahrzeuge in der Umgebung entstehen, durch Vandalismus, zerstörerische Akte, Demonstrationen und Terroranschläge, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt.

Es ist verboten, Fahrzeuge in schlechtem Zustand zurückzulassen; in diesem Fall werden die Kosten für die Beseitigung in voller Höhe dem Eigentümer des Fahrzeugs in Rechnung gestellt.

8. Innerhalb des Geländes muss der Kunde die Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie die schriftlichen (auf Beschilderung und Anzeigetafeln) und mündlichen Anweisungen der Parkwächter befolgen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften hat die ausschließliche persönliche Haftung des säumigen Kunden für Schäden, die er an seinem eigenen oder einem fremden Fahrzeug, Personen oder Eigentum verursacht, zur Folge.

9. Auf dem Parkplatz P3 stehen 8 kostenlose Parkplätze für Personen mit einem Behindertenausweis zur Verfügung. Diese dürfen nur und ausschließlich auf den 8 (acht) reservierten Plätzen kostenlos parken. Fahrer mit Behindertenausweis, die ihr Fahrzeug auf einem nicht für sie vorgesehenen Platz abstellen, müssen den Betrag, der sich aus der Berechnung der Parkzeit auf der Grundlage der geltenden Tarife ergibt, bezahlen, obwohl auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs der Behindertenausweis angebracht ist.

10. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 beruht die Verarbeitung von Informationen über Kunden auf den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und unterliegt dem Schutz der Vertraulichkeit.

11. Der Bereich unterliegt aus Sicherheitsgründen einer Videoüberwachung.

12. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Auslegung und/oder Anwendung des vorliegenden Regelwerks ist ausschließlich das Gericht von Bozen.